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WS_JB_2014

18 Wirtschaftsschule der Schulstiftung Seligenthal Jahresbericht 2013/2014 Schulprofil und Schulentwicklung Ersthelferausbildung in Seligenthal Am 7. und 8. April 2014 fand an unserer Schule jeweils von 9 bis 16 Uhr eine umfangreiche „Erst- helferausbildung“ statt. Mehrere Mitarbeiter der Bildungseinrich- tungen Seligenthal – von unserer Wirtschaftsschule Frau Mariana Gronewald-Haake und die stell- vertretende Schulleiterin, Frau Renate Lehner – wurden zu Erst- helfern ausgebildet. Frau Annette Hausburg von den Maltesern führte kompetent und praxisnah die Kursleitung. Erkennen – Beurteilen – Handeln: so lautet der Grundsatz eines Ersthelfers. Die Situation richtig einschätzen zu können, ist ent- scheidend für die „Erste Hilfe“. Nach der sogenannten ABC-Regel: Atmung – Bewusstsein – Kreislauf überprüfen, soll jeder Ersthelfer handeln. An jeder Schule muss es soge- nannte „Betriebliche Ersthelfer“ geben. In der Vorschrift der Berufsgenossenschaften hierzu heißt es: … „§ 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Ver- fügung stehen. Ersthelfer „im Einsatz“: Vertreter aus GS, GTB, GYM, WS und Fachakademie bei der Schulung ■ Notfallmanagement im Betrieb sowie der „richtige“ Notruf ■ Akute Erkrankungen und die richtige Erstversorgung ■ Blutungen, Wunden und Verbrennungen ■ Durchführung einer stabilen Seitenlage bei Bewusstlosen ■ Herz-Lungen-Wiederbelebung nach aktuellen Leitlinien ■ Gelenkverletzungen und Knochenbrüche „Man kann nichts falsch machen – falsch ist, nichts zu tun!“ Renate Lehner (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforder- liche ärztliche Versorgung ver- anlasst wird.“ … Der betriebliche Ersthelfer ist für eine effektive und sichere Erstver- sorgung von akut erkrankten oder verletzten Mitarbeitern verant- wortlich. Die Teilnehmer lernen, Notfälle zu erkennen, richtig zu beurteilen und qualitativ hoch- wertige Erstmaßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes einzuleiten („handeln“). Ein klei- ner Auszug der Ausbildungsin- halte: 001-063_WS_Vers.19cb_Layout 1 06.07.14 09:48 Seite 18

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